Pressemitteilung der TIN-Rechtshilfe am Donnerstag, 28.05.2026
Am Donnerstag, den 28.05.2026 hat das Arbeitsgericht Berlin nach einer mündlichen Verhandlung die Klage einer nicht-binären Person gegen die Deutsche Vergabenetzwerk GmbH (DVNW) abgewiesen. In der Klage nach dem AGG ging es um Diskriminierung und Misgendering in einem Bewerbungsverfahren.
Das Gericht lehnte die Klage gemäß der Argumentation des DVNW ab und vertrat die Auffassung, dass die klagende Person sich nicht ernsthaft auf die Stelle beworben hätte. Das Arbeitsgericht vertrat die Ansicht, dass die klagende Person nach AGG rechtsmissbräuchlich geklagt hätte. Das Gericht musste sich somit nicht zu der Frage äußern, ob durch die binär formulierte Stellenausschreibung und das Misgendering in der Korrespondenz mit dem Unternehmen eine Diskriminierung nach AGG vorlag. Das schriftliche Urteil liegt noch nicht vor und es ist noch nicht rechtskräftig.
Die klagende Person Nick äußert sich zu dem Urteil wie folgt: “Dass das Gericht die Klage abgewiesen hat, ist enttäuschend. Selbstverständlich habe ich mich ernsthaft auf die Stelle beworben. Es ist wichtig, dass wir nun in Berufung gehen und dafür kämpfen, dass die Rechte von trans*, inter* und nicht-binären Personen auf dem Arbeitsmarkt durch ein höherinstanzliches Urteil geschützt werden.”
René_ Rain Hornstein hat die klagende Person in diesem Verfahren als Teil des Vereins TIN-Rechtshilfe unterstützt und kommentiert das Urteil wie folgt: “Das heute verkündete Urteil ist bedauerlich. Stellenausschreibungen sollten so formuliert werden, dass sie auch nicht-binäre Personen adressieren. Es ist nicht hinzunehmen, dass ein Unternehmen in der Absage für eine Stellenbewerbung die bewerbende Person misgendert. Deshalb ist es wichtig, in die nächste Instanz zu gehen.”
Kontaktmöglichkeit :
René_ Rain Hornstein, TIN-Rechtshilfe: hornstein ÄT tinrechtshilfe PUNKT de, oI556 5355o95
Fotobeschreibung: Solidarische Prozessbegleitungsgruppe der TIN-Rechtshilfe vor dem Berliner Arbeitsgericht. René_ Rain Hornstein, die geschäftsführende Person der TIN-Rechtshilfe, ist die vierte Person von links.
Credit: Jyn



