Ryanair bietet Einigung im Rechtsstreit wegen Diskriminierungen von trans* Person an
Am 02.05.2025 einigten sich Ryanair und eine nicht-binäre trans* Person außergerichtlich. Der Einigung war ein Rechtstreit wegen Diskriminierung vorausgegangen. Die klagende Person René_ Rain Hornstein, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnet, hatte 2021 über die Webseite der irischen Fluggesellschaft Ryanair ein Flugticket gekauft. Die Buchungsmaske ermöglichte nur eine weibliche oder männliche Registrierung und verhinderte es, das Ticket zu buchen, wenn man sich nicht einem der beiden binären Geschlechter zuordnete.
Im Oktober 2021 wollte die klagende Person, die sich sowohl im privaten Kontext als auch im beruflichen und sonstigen Rechtsverkehr als Person ohne männliches oder weibliches Geschlecht empfindet, ein Ticket von Berlin für die kanarischen Inseln auf der Webseite von Ryanair buchen. Ryanair war auf die Anforderung der diskriminierungsfreien Ansprache der nicht-binären Kund*in nicht eingegangen, woraufhin eine AGG-Klage eröffnet wurde. Nach einer mündlichen Verhandlung am 19.03.2025 war Ryanair Mitte April kurzfristig auf die klagende Person zugegangen, um die Änderung der Webseite innerhalb kurzer Zeit anzubieten. Mit Stand vom 05.05.2024 ist die Änderung erfolgt: Ryanair führt zusätzlich zu den bereits genutzten Anredeoptionen „Herr“, „Frau“ und „Fräulein“ die Option „Mx (Mixter)“ ein. Diese neutrale Anrede wird teilweise im englischen Sprachraum für nicht-binäre Personen als Anrede verwendet.
Die klagende Person René_ Rain Hornstein äußerte sich zu der Entscheidung: „Heute ist ein guter Tag für nicht-binäre Menschen in Deutschland. Die Anpassung der Webseite von Ryanair zeigt, dass die notwendige technische Änderung, um nicht-binären Personen eine angemessene Registrierung zu ermöglichen, in überschaubarer Zeit und mit überschaubarem Aufwand bewerkstelligt werden kann. Auch andere Unternehmen sollten sich in vergleichbaren Situationen hieran ein Beispiel nehmen.“
Auch Vera Egenberger, die Geschäftsführerin des BUG e.V., das die Klage als Beistand unterstützt hat, sieht die Entwicklung sehr positiv: „Auch wenn sich der Sachverhalt nun über drei Jahre hingezogen hat, macht Ryanair deutlich, dass eine angemessene Ansprache von nicht-binären Personen technisch möglich ist und auch zeitnah umgesetzt werden kann.“
Die Anwältin Friederike Boll, die das Verfahren für die klagende Person führte, sagt hierzu: „Nicht-binäre Personen müssen sich nun bei Ryanair nicht mehr durch fehlende Auswahloptionen beim Ticket-Kauf zur Lüge und Verleugnung über ihr Geschlecht zwingen lassen.“
Seit 2019 werden Klagen, auch mit der Unterstützung des Büros zur Umsetzung von Gleichbehandlung e.V. (BUG) bei Gerichten vorgelegt, um eine Diskriminierungsfreiheit von trans* Personen beim Zugang zu Waren und Dienstleistungen durchzusetzen. Bei der Begleitung dieser Klage hat das BUG mit der TIN-Rechtshilfe zusammengearbeitet.
Kontakt:
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