Pressemeldung: Gerichtsurteil: Onlinemedium NiUS wegen transfeindlicher Berichterstattung verurteilt
Im Klageverfahren Monica Weiß (Pseudonym) gegen das Onlinemedium NiUS hat das Landgericht Frankfurt am Main am 28.08.2025 dem Nachrichtenportal untersagt, die trans*weibliche Klägerin u.a. als Mann zu bezeichnen sowie ihren Namen und Fotos zu veröffentlichen und der Klägerin Schadensersatz in Höhe von 6.000 Euro zugesprochen.
Nach Abweisung der transidenten Klägerin bei Anmeldung zu einem Frauen-Fitnessstudio in Erlangen Ende März 2024 veröffentlichte das Reichelt-Portal NiUS mehrere Artikel über das Geschehen. Dabei wurde die Klägerin unter anderem als “Mann”, “Herr in Damenbekleidung” und “Herr Transfrau” bezeichnet. Ferner veröffentlichte NiUS ohne Einwilligung der Klägerin ihren Vor- und Nachnamen sowie Fotos, auf denen Monica Weiß trotz Verpixelung identifizierbar war.
Dem Gericht zufolge verletzen die o.g. Bezeichnungen die persönliche Ehre und Identität der Klägerin, sie muss nicht hinnehmen, dass ihr ihre Geschlechtlichkeit – für alle erkennbar und jederzeit online abrufbar – abgesprochen und sich über ihre geschlechtliche Selbstbestimmung hinweggesetzt wird. Die Äußerungen des Onlinemediums zielen nach Einschätzung des Gerichts auf eine Herabwürdigung und Kränkung der Klägerin ab, der hierdurch ihr sozial gelebtes und rechtlich anerkanntes Geschlecht abgesprochen wird. Besonders schwer wiege, dass eine konkrete trans* Person zum Gegenstand der Berichterstattung gemacht wurde.
Die Veröffentlichung von Vor- und Nachnamen und Fotos der Klägerin verletze die Klägerin in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und ihrem Recht am eigenen Bild. Diesbezüglich habe NiUS die Grenzen der Pressefreiheit überschritten. Laut Gericht nutzt die angegriffene Berichterstattung das Einzelschicksal der Klägerin als Projektionsfläche für eine Auseinandersetzung mit einer allgemeinen politischen Debatte zum Selbstbestimmungsgesetz in stigmatisierender Weise, indem sie die Klägerin an einen „Online-Pranger“ stellt. Die Kammer des Landgerichts Frankfurt erkennt vorliegend kein über die menschliche Neugier und Sensationslust hinausgehendes, berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit. Vielmehr würden zahlreiche, teilweise persönliche Informationen über die Klägerin zum Zwecke der persönlichen Anprangerung „ausgeschlachtet“.
Hinsichtlich der Höhe des Schadensersatzes berücksichtigte das Gericht maßgeblich die erhebliche psychische Belastung, die die Klägerin erlitt, die Schwere des Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht der Klägerin, die internationale Reichweite der Berichterstattung sowie die Anzahl der Persönlichkeitsrechtsverletzungen.
Die Klägerin Monica Weiß sagt dazu: “Ich begrüße dieses Gerichtsurteil ausdrücklich. Das Gericht hat die Angriffe von NiUS auf meine Menschenwürde hiermit unterbunden. Besonders freue ich mich über die Höhe des Schadensersatzes. Damit macht das Gericht deutlich, dass die Eingriffe in mein Persönlichkeitsrecht durch die Berichterstattung von NiUS besonders massiv waren und erkennt die daraus entstandenen negativen Folgen für mein Privatleben an. Trotzdem macht der Schadensersatz, den ich übrigens größtenteils spenden werde, das Erlebte nicht ungeschehen: Auch, wenn die Verbreitung meines Bildes, meines Klarnamens und das Misgendering rechtswidrig und verboten sind, werden diese sicher noch in gewissen Kreisen kursieren.”
Rechtsanwältin Dr. Katrin Giere, die Monica Weiß in diesem Gerichtsverfahren vertreten hat, sagt dazu: ”Wir freuen uns über diese neue Rechtsprechung, die einmal mehr bestätigt, dass die Bezeichnung von trans* Personen mit falschen Pronomen, sog. Misgendering, eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt und auch Entschädigungsansprüche auslösen kann. Die Verurteilung von NiUS zeigt deutlich, welche Grenzen in der Berichterstattung über trans* Frauen einzuhalten sind. Diese Grenzen wurden von NiUS gezielt überschritten.”
René_ Rain Hornstein von der TIN-Rechtshilfe, die Monica Weiß in diesem Gerichtsprozess unterstützt hat, kommentiert das Urteil wie folgt: “Heute ist ein guter Tag für Trans*-Rechte in Deutschland. Trans* Frauen haben ein Recht darauf, in ihrer Identität respektiert zu werden und dieses Recht muss auch in der öffentlichen Berichterstattung geachtet werden. Das Gerichtsurteil zeigt deutlich, dass keine trans* Person in Deutschland derartig persönlichkeitsverletzende Berichterstattung aushalten muss.”
Für Rückfragen erreichen Sie die TIN-Rechtshilfe unter: 015678 836489

Bild vom Eingang des Landgerichts Frankfurt am Main (Vorschaubild und Bild im Blogbeitrag), Quelle: Genealogist, CC0
