Gerichts-Anhörung am 14.12. am Oberlandesgericht Karlsruhe
Aktuell möchten wir dich gern auf eine Anhörung am 14.12. am Oberlandesgericht Karlsruhe aufmerksam machen.
Wir selbst sind in diesem Rechtsstreit nicht involviert.
Hintergrund:
Eine nicht-binäre Person klagt in zweiter Instanz dagegen, von einem Online-Versandunternehmen misgendert zu werden.
Konkret geht es darum, dass beim Kauf von Waren nur die binären Anredeoptionen „Herr“ und Frau“ zur Verfügung gestellt werden.
Es ist nicht möglich im Onlineshop zu kaufen, ohne sich für eine dieser beiden Anredeoptionen zu entscheiden.
Mehr kannst du zu den Hintergründen der klagenden Person in deren persönlichen Statement hier lesen: https://tinrechtshilfe.de/2021/10/29/persoenlicher-bericht-der-klagenden-person-zur-gerichts-anhoerung-am-14-12-am-oberlandesgericht-karlsruhe/
Die Anhörung findet am 14.12. im Oberlandesgericht Karlsruhe statt. Nähere Informationen bekommst du dann später per E-Mail.
Bei der Verhandlung wird das Online-Versandunternehmen angehört. Die klagende Person selbst wird anwesend sein.
Das ist potenziell eine sehr belastende Situation.
Deshalb möchten wir als TIN-Rechtshilfeprojekt dich und andere Menschen dazu aufrufen, am 14.12. nach Karlsruhe zu kommen und der Anhörung beizuwohnen.
Jede anwesende solidarische Person kann eine Erleichterung bedeuten.
Es ist nicht nötig sich hierfür beim Gericht anzumelden.
Am Gericht gelten die üblichen Corona Reglungen.
Bitte plane etwa 2 Stunden für die Anhörung ein.
Am Verhandlungstag selbst wird es aller Voraussicht nach noch keinen Beschluss des Oberlandgerichts geben.
Wir möchten dir und allen Interessierten außerdem die Möglichkeit anbieten, sich untereinander zu vernetzen und Anreisen, Übernachtungen und dergleichen zu koordinieren.
Hierfür werden wir eine Telegram-Gruppe starten.
Wenn du zu dieser Telegram-Gruppe hinzugefügt werden möchtest, schicke uns eine kurze Mail an info (at) tinrechtshilfe.de
Bitte teile auch gerne diesen Aufruf. Sharing is caring 🙂
Vielen Dank!
TIN-Rechtshilfeprojekt