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Land Hessen wegen transfeindlicher Einstellungspraxis verurteilt

Das Arbeitsgericht Gießen verurteilte das Land Hessen am 16.09.2022 wegen transfeindlicher Einstellungspraxis. Auf Grundlage des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes sprach das Gericht der klagenden Person Schadensersatz und Entschädigung zu.

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