Die Deutsche Bahn beendet nun die Diskriminierung von nicht-binären Personen mit einem Jahr Verspätung

P R E S S E I N F O R M A T I O N

Mit dem Fahrplanwechsel stellte die Deutsche Bahn (DB) Mitte Dezember ihre Buchungswebseite um und ermöglicht – wie gerichtlich bereits zum Ende 2022 vom Oberlandesgericht Frankfurt/M. eingefordert – nun die adäquate Ansprache von nicht-binären Personen.
Ein langer gerichtlicher Weg geht somit zwar nicht zu Ende, jedoch wird die Diskriminierung hierdurch nun abgestellt.

Im Oktober 2019 wollte eine Person, die eine nicht-binäre Geschlechtsidentität besitzt und sich sowohl im privaten Kontext als auch im beruflichen und sonstigen Rechtsverkehr als Person ohne männliches oder weibliches Geschlecht empfindet, eine Fahrkarte von Berlin nach Braunschweig auf der Webseite der DB buchen.
Dies war nur möglich indem die Person sich beim Registrierungsvorgang als Frau oder Mann kategorisierte.
Das Landgericht Frankfurt/M. hatte der DB auferlegt, die Webseite, die Fahrkarten und Abwicklungsunterlagen entsprechend anzupassen, sprach der klagenden Person aber keine Entschädigung zu.
Die klagende Person hat daher – ebenso wie die beklagte DB – Berufung eingelegt. Die Berufungsverhandlung hatte im Mai 2022 beim Oberlandesgericht Frankfurt/M. (Az. 9 U 92/20) damit geendet, dass die DB dazu verurteilt wurde die Webseite bis Ende 2022 entsprechend anzupassen.
Das Verfahren wurde aufgrund rechtlicher Schritte seitens der DB nicht rechtskräftig und ist noch beim Bundesgerichtshof anhängig.

Die Deutsche Bahn hat indes ihre ursprünglich bereits vor einiger Zeit geplante Anpassung der Webseite fortgeführt und nun zum Fahrplanwechsel Mitte Dezember 2023 zugänglich gemacht.
Dort erläutert sie warum sie eine neutrale Anrede einführt: „Vielfalt und Toleranz bilden unverzichtbare Grundpfeiler der Unternehmensidentität der Deutschen Bahn.
Unsere Mission besteht darin, in unserer Kommunikation über diverse Kanäle alle Menschen anzusprechen und ihnen die Möglichkeit zu bieten, ihre Geschlechtsidentität präziser zu beschreiben.“

Die klagende Person René_ Hornstein hat hier gemischte Gefühle: „Ich freue mich darüber, dass die Deutsche Bahn endlich eine neutrale Anrede eingeführt hat und damit die auf ihrer Webseite deklarierten Werte umsetzt.
Dies wurde über einen langwierigen und kostenintensiven Weg erstritten. Dabei verwendete die Bahn trans*feindliche Argumente und misgenderte mich im Gerichtssaal mehrfach.
Auf diese emotionale Belastung und Herabwürdigung hätte ich gerne verzichtet.“

Das Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung (BUG) unterstützt die Klage als Beistand.
Dessen Geschäftsführerin Vera Egenberger äußerte: „Dieses Ergebnis hätte die DB einfacher und kostengünstiger bekommen können, hätte sie Ende 2019 erkannt, dass Handlungsbedarf besteht.
Wir nehmen dies jedoch positiv auf unter dem Motto ‚Was lange währt wird endlich gut!‘“

Sollte der Wunsch bestehen mit der klagenden Person ein Interview zu führen, können sich Pressevertreter*innen melden bei:

Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung e.V. (BUG) – Vera Egenberger

Telefon: 01577 522 17 83

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