PRESSEMELDUNG : Hornstein gegen Deutsche Bahn – Zwischenstand Revisionsverfahren beim Bundesgerichtshof

P R E S S E M E L D U N G 

Nichtzulassungsbeschwerde der Deutschen Bahn gegen das Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 21.06.2022

Am Dienstag, den 21.06.2022, verkündete das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/M. das Urteil bezüglich der Diskriminierung einer nicht-binären trans* Person. Die klagende Person, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnet, hatte 2019 über die Webseite der Deutschen Bahn (DB) eine Fahrkarte gekauft. Diese ermöglichte nur eine weibliche oder männliche Registrierung und verhinderte es, die Fahrkarte zu buchen, wenn man sich nicht einem der beiden Geschlechter zuordnete. Das OLG [sprach] der klagenden Person [bei diesem Urteil] eine Entschädigung von 1.000,00 € zu. (Pressemeldung des Büros zur Umsetzung von Gleichbehandlung e.V. (BUG), 19. Juni 2022)

Genauso forderte das Gericht eine Umstellung der Website der Deutschen Bahn bis zum 01.01.2023. Die Umstellung soll dahingehend erfolgen, dass weder die klagende Person falsch angeredet wird, noch andere Kund*innen, die keine binäre Anrede wünschen, falsch angeredet werden. Sollte diese Umstellung nicht erfolgen, wurde ein hohes Ordnungsgeld angedroht. Eine Revision wurde für nicht zulässig erklärt.

Nun hat die DB eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof erhoben. Das bedeutet, dass die Bahn dagegen klagt, nicht in Revision gehen zu dürfen. Das Urteil des Oberlandesgerichts vom 21.06.2022 kann während des laufenden Verfahrens über die Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof nur vorläufig vollstreckt werden. Die klagende Person hat sich dagegen entschieden, das damit einhergehende Kostenrisiko einzugehen. Das bedeutet, dass die Bahn aktuell noch keine Entschädigungen und/oder Strafen zahlen muss, die aus dem Urteil resultieren würden, wenn sie die Frist zum 01.01.2023 zur Umstellung der Website missachtet.

Es ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht abzusehen, wann die Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde fällt. Wir rechnen damit, dass das Verfahren spätestens Mitte 2023 abgeschlossen sein wird.

Kontakt bei weiteren Fragen:

René_ Rain Hornstein

presse@tinrechtshilfe.de

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