Klage: Hornstein gegen Deutsche Bahn Vertrieb GmbH

Liebe Menschen,

in unserem zweiten Newsletter wollen wir euch von der Gerichtsverhandlung von René_ Rain Hornstein gegen die Deutsche Bahn Vertrieb GmbH (DB) am Landgericht Frankfurt am Main vom 24. September 2020 berichten. Wir geben einen Ausblick, wie es weitergehen könnte und ordnen die Verhandlung in einen Kontext ähnlicher aktueller Verhandlungen ein. Unser besonderer Dank gilt allen, die persönlich vor Ort waren. Wir danken auch allen, die uns in Form von Nachrichten oder auf andere Art unterstützt haben.

Der Raum der Verhandlung wurde kurzfristig verlegt, die Verhandlung fand aber wie geplant von 13 bis 15 Uhr im Landgericht statt. Das Gericht war mit der gesamten Kammer anwesend, da die Sache besondere Schwierigkeit tatsächlicher und rechtlicher Art aufweise. Die DB war mit einer Syndikusanwältin und einem externen Anwalt, René_ mit René_s Anwältin in der Verhandlung.

René_ hat die Argumentation der DB als trivialisierend erlebt und viele trans*feindliche Argumente darin erkannt. Zunächst gab die DB an, Verständnis für René_ zu haben. Später stellte die Syndikusanwältin der DB es als mögliches Problem dar, dass genderfluide Personen wöchentlich ihr Geschlecht ändern könnten. Zur Erinnerung: René_ wünscht sich eine geschlechtsneutrale Anrede, etwa in der Form: ‘Guten Tag Vorname Nachname’. In Perspektive der DB könnten sich von ihnen so genannte “drittgeschlechliche Menschen” nicht auf eine gemeinsame Anrede einigen. Mit dieser Schwierigkeit könne die DB nicht umgehen. An anderer Stelle bezeichnete der externe Anwalt Bräutigam die Misgenderung René_s als “unterhalb der Spürbarkeitsgrenze”. Weiterhin stellte er aus seiner cis männlichen Perspektive dar, wie es sich für ihn anfühlt, als Frau oder Fräulein angesprochen zu werden.

René_ selbst wurde in der Verhandlung nicht angehört und konnte René_s eigene Perspektive nicht selbst darstellen. René_ hat die Verhandlung als emotional belastend erlebt. René_s Anwältin hat im Zuge der Verhandlung der Kammer das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und dessen Bedeutung für den Rechtsstreit dargelegt. Das Gericht selbst verwies darauf, dass beim regionalen Verkehrsanbieter Rhein Main, anders als bei der DB, bereits eine geschlechtsneutrale Anrede möglich sei, eine technische Umsetzbarkeit also prinzipiell bestehe. Nicht im Prozess thematisiert wurde, dass auch die DB teilweise bereits geschlechtsneutrale Anredeformen (Guten Tag Vorname Nachname) verwendet, jedoch nicht überall. Weiterhin war die DB nicht zu einem Vergleich bereit.

Das Urteil ergeht am 3.12. Später gibt es auch ausführliche Urteilsbegründung des Gerichtes. Wir vermuten, dass es nicht bei dieser Instanz bleiben wird. Derzeit gibt es außerdem einen weiteren Prozess gegen die DB der am 4. Februar 2021 ebenfalls am Landgericht in Frankfurt am Main stattfindet. Sowie einen ähnlichen Prozess gegen ein online Versandhaus. Am Landgericht Düsseldorf gibt es einen Rechtsstreit gegen C&A, bei dem ebenfalls die gesamte Kammer anwesend sein wird.

Wir informieren euch im nächsten Newsletter über den Ausgang des Rechtsstreits und freuen uns weiterhin über eure Unterstützung.

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Bei Fragen oder Anmerkungen wende dich gerne an: info (at) tinrechtshilfe.de.

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