Klage: Hornstein gegen Deutsche Bahn Vertrieb GmbH – die Zweite

Unterstützung gewünscht und gesucht!

Im September 2020 fand die erste Gerichtsverhandlung von René_ Rain Hornstein gegen die Deutsche Bahn statt. Das Landgericht Frankfurt am Main verkündete am 03.12.2021 das Urteil. Demnach ist die Praxis auf Online-Formularen nur eine männliche und eine weibliche (Pflicht-)Anrede anzubieten, als Persönlichkeitsrechtsverletzung eingestuft worden. Allerdings sah das Gericht darin keine Form von Diskriminierung und somit ist auch keine Möglichkeit einer Entschädigung gegeben.

Gegen dieses Urteil wurde in Berufung gegangen und nun wird am 31.05.2022 um 10 Uhr am Oberlandesgericht Frankfurt am Main eine mündliche Verhandlung stattfinden. René_ wünscht sich Unterstützung vor, während und nach der Gerichtsverhandlung. Wir suchen Leute, die Lust und Zeit haben vor Ort zu unterstützen: Mit Präsenz oder und auch kleinere Aufgaben übernehmen.

René_ Rain Hornstein ist Teil des ehrenamtlichen Orga-Teams der TIN-Rechtshilfe. Em ist eine nicht-binäre Person, die zu Trans* Studies und Psychologie forscht und lehrt. Außerdem ist René_ ein*e Aktivist*in für TIN-Rechte.

Wie kannst du uns unterstützen?

Die Gerichtsverhandlung findet am 31.05.2022 um 10:00 Uhr am Oberlandesgericht Frankfurt am Main statt. Das Gericht verlangt, dass zwei Wochen vorher die genaue Zahl der an der Verhandlung teilnehmenden Personen mitgeteilt wird. Das bedeutet für die TIN Rechtshilfe einen größeren Organisationsaufwand und Stress.

Wenn du die Verhandlung als Zuschauer*in besuchen möchtest, dann schreibe uns eine E-Mail mit dem Betreff „Support Hornstein OLG FFM“. Wenn du von uns über den Verlauf sowie weitere Schritte und Projekte der TIN-Rechtshilfe, informiert werden willst, trage dich gern in unseren Newsletter ein. Die Deadline für deine Supportzusage ist der 09.05.2022 um 18 Uhr. Wir bitte alle Leute, die sich anmelden eine Handynummer anzugeben unter der ihr erreichbar seid. Wir werden die Helfenden über eine Telegram-Gruppe koordinieren.

Du kannst uns unterstützen, indem du:

  • Zur Anhörung kommst (bitte nur mit vorheriger Anmeldung bei uns)
  • Unserer Supportgruppe beitrittst
  • Unserem Newsletter folgst
  • Unsere Social Media-Kanäle abonnierst (Twitter / Facebook / Instagram)
  • Anderen von der Anhörung erzählst
  • Anderen Personen ermöglichst, vor Ort dabei zu sein: Etwa finanzielle Hilfe bei Reisekosten oder durch Bereitstellung einer Unterkunft vor Ort, durch das Bilden von Fahrgemeinschaften und indem du vor Ort zu unserer Sicherheit beiträgst.

Finanziell kannst du uns einmalig über Ko-fi oder regelmäßig über Liberapay unterstützen.

Für die, die gerne ihre persönlichen Ressourcen (Texte schreiben, Social Media, Websiteaufbau usw.) spenden möchten, gibt es die TIN-Rechtshilfe-Supportgruppe! Diese ist für alle, die uns unterstützen möchten, zugänglich – also egal ob TIN, cis, und/oder endogeschlechtlich. Schreibe uns einfach eine formlose E-Mail zurück mit deinem Namen und deinen Kapazitäten, d. h. wie viel Zeit du für die Gruppe investieren kannst oder möchtest.

Bei Fragen oder Anmerkungen wende dich gerne an: info (at) tinrechtshilfe.de

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